DMD-Brandschutz

Spezialist für vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz

Unsere Leistungen

  • Feststellanlagen Feststellanlagen sind Vorrichtungen an Feuerschutzabschlüssen, die dazu dienen, dass Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geöffnet bleiben dürfen. Im Brandfall oder bei Rauchentwicklung schließt die Tür selbstständig oder kann auch problemlos manuell geschlossen werden. Feststellanlagen bestehen aus einer Stromversorgung, mindestens einem Brandmelder, einer Feststellvorrichtung und einer Auslösevorrichtung. Die Wartung von Feststellanlagen muss einmal jährlich erfolgen.

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Ziel eines Rauchabzugs ist es, eine raucharme Luftschicht in Bodennähe zu erreichen, damit Flucht- und Rettungswege sicher genutzt werden können. Ebenso wird auch Brandhitze abgeleitet. Pneumatische RWA Diese sind unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung und somit auch bei Stromausfall funktionsbereit. Die Auslösung kann automatisch oder manuell erfolgen. Sie erfolgt über Alarmkästen mit CO² oder mit einem sogenannten Thermoauslösegerät. Elektrische RWA Diese sind an die allgemeine Stromversorgung angeschlossen. Sollte der Strom ausfallen, wird die RWA über Notstromakkus betrieben. Pyrotechnische RWA Diese werden über Explosionsgas betrieben. Die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen muss einmal jährlich erfolgen.

  • Feuerschutzabschlüsse Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) dienen dem vorbeugenden Brandschutz. Diese haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerbeständigen oder feuerhemmenden Wänden gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch zu sichern. Feuerschutzabschlüsse wie z.B. Brandschutztüren werden an folgenden Stellen in Gebäuden verbaut: – in Treppenhäusern – in Fluren die länger als 30 m sind, müssen Rauchschutztüren eingebaut werden – an feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trennwänden und Brandschutzwänden – an Fluchtwegen. Der Begriff Brandschutztür ist nicht genormt, dieser wird umgangssprachlich und auf Rettungsweg-Schildern für Türen benutzt, die aus Gründen des Brandschutzes Anforderungen erfüllen müssen. Feuerschutztüren Feuerschutztüren behindern den Durchtritt von Flammen, Rauch und heißen Brandgasen. Feuerschutztüren können zusätzliche Anforderungen erfüllen, z.B. Rauchschutz oder Wärme- und Schallschutz. Es gibt verschiedene Feuerwiderstandsklassen, diese kennzeichnen die Dauer, die die Tür einem Feuer widerstehen können muss. Zu unterscheiden sind diese in T30, T60 und T90, die Zahl sagt aus, wie viele Minuten die Feuerschutztür einem Feuer widerstehen muss. Rauchschutztüren Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen, die dazu dienen, im geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern. Sie sind zusätzlich mit umlaufenden Dichtungen zwischen Türblatt und Zarge versehen, am Boden wird die Schutzwirkung in der Regel durch eine absenkbare Bodendichtung erreicht. Die Wartung von Feuerschutzabschlüssen muss einmal jährlich erfolgen.

  • Rauchmelder Rauchmelder warnen mit einem lauten akustischen Signal vor entstehenden Bränden, in dem die Messkammern des Rauchmelders das gefährliche Rauchgas erkennen. Rauchmelder findet man in privaten, aber auch in gewerblichen Bereichen. In privaten Räumen ist es Pflicht, Rauchmelder in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluchtwegen zu installieren. Die Anschaffung muss der Eigentümer / Vermieter tragen, für die Wartung ist der Mieter zuständig. Rauchmelder sollten einmal jährlich gewartet werden. Rauchmelder gibt es in verschiedenen Varianten, zum einen gibt es die „Stand-alone“ Melder, da reagieren nur die Melder, die Rauch wahrnehmen. Außerdem gibt es Funk-Rauchmelder, diese sind untereinander vernetzbar. Das bedeutet, wenn z.B. ein Rauchmelder Rauch wahrnimmt, wird das Alarmsignal an alle mitvernetzten Funk-Rauchmelder weitergeleitet. Die Wartung der Rauchmelder muss einmal jährlich erfolgen.

  • Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen dienen dem gefahrlosen Verlassen des Gebäudes und einer Vorbeugung von Unfällen. Ein Vorteil der Sicherheitsbeleuchtung ist, dass diese über eine eigene Stromversorgung verfügt. Dies stellt sicher, dass die Rettungswege immer gekennzeichnet sind, unabhängig vom Hauptstromnetz. Nach DIN EN 1838 Notbeleuchtung ist es verpflichtend, Sicherheitsbeleuchtung in allen Räumen und Bereichen, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind, zu installieren. Des weiteren legt die ASR A 2.3 fest, welche Anforderungen und Bedingungen an eine Sicherheitsbeleuchtung gestellt sind. Diese Anforderungen können auch in der Baugenehmigung oder im Brandschutzkonzept festgehalten sein. Die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung muss einmal jährlich erfolgen.

  • Unter- und Überflurhydranten Unter- und Überflurhydranten dienen der Löschwasserversorgung, Betriebsmaßnahmen und sonstigen Wasserentnahmen, häufig findet man diese auf großen Flächen wie Firmengelände, Wohngebieten oder Parkplätzen. Unterflurhydranten sind im Boden versenkt und durch eine ovale Kappe und an einem Hinweisschild zu erkennen. Überflurhydranten sind in der Regel rot/weiß markiert und ragen etwa einen Meter aus dem Boden. Die Wartung von Unter- und Überflurhydranten sollte einmal jährlich erfolgen.

  • Wandhydranten / Steigleitungen / Löschwasserleitung Wandhydranten sind Wasserentnahmestellen in Gebäuden, die zur ersten Brandbekämpfung für geschulte / unterwiesene Laien, aber auch für die Feuerwehr vorgesehen sind. Wandhydranten werden in zwei Typen unterschieden:

Wandhydrant „Typ F“ nach DIN 14461-1

–        Zur Bedienung für geschulte / unterwiesene Laien und für die Feuerwehr

–        Direkter Anschluss an das Trinkwassernetz ist nicht zulässig

 

Wandhydrant „Typ S“ nach DIN 14461-1

–        Zur Bedienung für geschulte / unterwiesene Laien - Nutzung durch die Feuerwehr nicht vorgesehen

–        Direkter Anschluss an das Trinkwassernetz gem. DIN 1988-600, wobei der Trinkwasserverbrauch größer sein muss als der zugrunde gelegte max. Löschwasserverbrauch

 

Löschwasserleitungen werden unterschieden zwischen:

  • Steigleitung „nass“ Die Leitungen sind ständig mit Wasser gefüllt und jederzeit einsatzbereit. Die Leitungen sind ständig mit Wasser gefüllt und jederzeit einsatzbereit.

  • Steigleitung „nass/trocken“ Die Leitungen werden erst im Brandfall durch eine Fernbetätigung mit Löschwasser gefüllt.

  • Steigleitung „trocken“ Die Leitungen werden nur von der Feuerwehr im Brandfall mit Löschwasser gefüllt. Die Leitungen werden nur von der Feuerwehr im Brandfall mit Löschwasser gefüllt.

 

Die Wartung der Steigleitung, „nass“ und „nass/trocken“ muss einmal jährlich erfolgen.

Die Wartung der Steigleitung „trocken“ muss zweijährlich erfolgen.

  • Zertifikat
  • Firmenwagen

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